Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37929
LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14 (https://dejure.org/2014,37929)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2014 - 4 Ta 52/14 (https://dejure.org/2014,37929)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2014 - 4 Ta 52/14 (https://dejure.org/2014,37929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • hensche.de

    Kündigung, Geschäftsführervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14
    An der Unzuständigkeit der Arbeitsgerichte ändert sich nichts, wenn zwischen den Prozessparteien streitig ist, wie das Anstellungsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG, Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn 9 mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung).

    Insoweit greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG, Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn 10).

    Dies gelte auch für die während der Zeit der Geschäftsführerbestellung auf dieser arbeitsvertraglichen Basis entstandenen Ansprüche (BAG, Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn 11).

    Es ist zwar zutreffend, dass das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 04. Februar 2013 (- 10 AZB 78/12 -, zitiert nach juris, Rn. 15) maßgeblich darauf abgestellt hat, dass der dortige Kläger zum Zeitpunkt der Klagerhebung noch als Geschäftsführer der Schuldnerin im Handelsregister eingetragen war.

    Die Beschwerdekammer sieht allerdings Veranlassung, angesichts der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 04.02.2013 (10 AZB 78/12) und vom 26.10.2012 (10 AZB 55/12) die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um klären zu lassen, ob auch in einem Fall wie dem vorliegenden auf die Kriterien der Rechtshängigkeit und der Eintragung im Handelsregister für den Rechtsweg maßgeblich abzustellen ist.

  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14
    Auch hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 26. Oktober 2012 (- 10 AZB 55/12 -, zitiert nach juris, Rn 23) entscheidend darauf abgestellt, dass der dortige Kläger im Zeitpunkt der Klagerhebung noch als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen war.

    Denn allein erheblich ist, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sicherstellen soll, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person selbst dann keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager' vor dem Arbeitsgericht führen, wenn die der Organstellung zugrunde liegende Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG, Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 55/12 -, zitiert nach juris Rn. 12).

    Die Beschwerdekammer sieht allerdings Veranlassung, angesichts der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 04.02.2013 (10 AZB 78/12) und vom 26.10.2012 (10 AZB 55/12) die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um klären zu lassen, ob auch in einem Fall wie dem vorliegenden auf die Kriterien der Rechtshängigkeit und der Eintragung im Handelsregister für den Rechtsweg maßgeblich abzustellen ist.

  • LAG Köln, 01.12.2003 - 4 Ta 283/03

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, Abwicklungsvertrag für abberufenen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluss vom 01.12.2003 (4 Ta 283/03) ausgeführt, dass aufgrund der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auch dann die Arbeitsgerichte nicht zuständig sind, wenn das Anstellungsverhältnis eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers aufgrund eines Abwicklungsvertrages noch einige Monate über die bei ordentlicher Kündigungsfrist geltende Frist fortgesetzt wird.
  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 2 Ta 286/06

    Rechtsweg: keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Organvertreter gemäß § 5

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14
    Auf dieser Linie hat auch das Landesarbeitsgericht Hamm im Beschluss vom 12.01.2007 (2 Ta 286/06) ausgeführt, die Abwicklung des der Organstellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses lasse die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG unberührt.
  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. April 2014 - 4 Ta 52/14 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht